Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Bewag ein

Das Bundeskartellamt hat gegen die zum schwedischen Vattenfall-Konzern gehörende Bewag Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung als Stromnetzbetreiber aufgenommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Bewag mit missbräuchlich überhöhten Entgelten die Nutzung ihrer Netze durch andere Stromanbieter behindert. Das teilte die Behörde am 29. Mai 2002 mit.

Das eingeleitete Verfahren betrifft Netzmonopole der Bewag in Berlin und Brandenburg für die Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden und für die Belieferung von Industriekunden. Ersten Ermittlungen des Bundeskartellamtes zufolge verlangt die Bewag für die Belieferung von Industriekunden über 25 % höhere Entgelte als beispielsweise die RWE AG und Energie Baden-Württemberg AG (EnBW).

In einem Bericht der Vereinigten Wirtschaftsdienste (vwd) ebenfalls vom 29. Mai sagte ein Sprecher der Bewag, dass es sich in diesem Fall offenbar um einen untypischen Einzelfall handeln müsse. Die Netznutzungsentgelte sind bereits im November 2000 von dem Berliner Landeskartellamt geprüft worden. Dabei seien keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch gefunden worden.

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Wie sich das Netznutzungsentgelt auf die Stromrechnung auswirkt
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