Energiehändler klagt gegen Ministererlaubnis

Der Berliner Energiehändler Ampere AG teilte am 9. Juli 2002 mit, das Unternehmen habe beim Oberlandesgericht Düsseldorf einen "Antrag auf aufschiebende Wirkung" gegen die Fusionspläne von E.ON und Ruhrgas eingereicht. Damit solle vorerst der sofortige Vollzug des Zusammenschlusses gestoppt werden. Parallel dazu werde eine Anfechtungsbeschwerde erarbeitet, mit der die Fusion dann endgültig verboten werden solle.

Die Ampere AG äußerte gegenüber der Fusion sehr ernste europarechtliche, verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Zweifel. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 9. Juli 2002 zufolge hatten E.ON-Vorstände bereits am Vortag in einer Analystenkonferenz erklärt, sie gingen davon aus, dass etwaige Klagen von Konkurrenten gegen die Ministererlaubnis nicht den Kern der Transaktion berühren könnten.

Trotz der Bedenken von Bundeskartellamt und Monopolkommission hatte Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke am 5 Juli 2002 eine Sondererlaubnis zur Ruhrgas-Übernahme durch E.ON erteilt. Die Erlaubnis wurde nur unter zahlreichen Auflagen gestattet. So müssen E.ON/Ruhrgas Beteiligungen an verschiedenen Energieunternehmen abgegeben werden. Außerdem muss Ruhrgas sein Gasversorgungsnetz weiter für Konkurrenten öffnen und diesen in den nächsten Jahren große Gasmengen verkaufen.

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