E.ON/Ruhrgas-Fusion wird vorerst gestoppt

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat in einem Eilverfahren den Vollzug der Fusion des Energieversorgers E.ON und des Gaskonzerns Ruhrgas vorläufig untersagt, weil es Zweifel an der Zuständigkeit der Regierung und an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegeben habe. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung am 15. Juli 2002 und beruft sich dabei auf eine Gerichtssprecherin. Die Sprecherin wies darauf hin, dass die Richter an der formalen Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis zweifelten und "gravierende Verfahrensfehler" festgestellt worden seien.

Trotz der Bedenken von Bundeskartellamt und Monopolkommission hatte der mit dem Verfahren beauftragte Wirtschafts- und Staatssekretär Alfred Tacke (SPD) am 5. Juli 2002 eine Sondererlaubnis zur Ruhrgas-Übernahme durch E.ON erteilt. Bisher war wegen der befürchteten Monopolstellung von E.ON viel Kritik an der Entscheidung geäußert worden. Die Erlaubnis wurde nur unter zahlreichen Auflagen gestattet. So müssen E.ON/Ruhrgas Beteiligungen an verschiedenen Energieunternehmen abgegeben werden. Außerdem muss Ruhrgas sein Gasversorgungsnetz weiter für Konkurrenten öffnen und diesen in den nächsten Jahren große Gasmengen verkaufen.

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