Kartellamt mahnt RWE wegen überhöhter Messpreise

Das Bundeskartellamt beabsichtigt, dem Stromnetzbetreiber RWE Net AG (Dortmund) zu untersagen, von Stromlieferanten überhöhte Mess- und Verrechnungspreise im Kleinkundenbereich zu fordern. Nach der vorläufigen Einschätzung des Amtes sind die Preise des Stromanbieters für netzbezogene Mess- und Verrechnungsleistungen (Anschaffung, Installation, Wartung der Zähler, Ablesung und Inkasso) missbräuchlich überhöht. Die jährlichen 36,00 Euro für Eintarifzähler bzw. 72,00 Euro für Zweitarifzähler machen mehr als 75 Prozent des Endkundenpreises aus.

Als Vergleichsmaßstab werden die Preise der E.ON-Tochter Thüringer Energie AG (TEAG) herangezogen. Dieses Unternehmen berechnet auf Grundlage der Verbändeordnung Strom II plus erheblich niedrigere Mess- und Verrechnungspreise. Falls RWE Net Stromlieferanten überhöhte Mess- und Verrechnungspreise berechnet, werden dadurch vor allem neue Anbieter behindert. Wenn RWE die Preise senken muss, dann wird das sowohl Einfluss auf die Endkundenpreise der RWE-Net-Schwester RWE Plus haben als auch auf die Etablierung alternativer Stromanbieter im RWE-Netzgebiet in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen.

Nach einem ähnlichen Verfahren hatte der zum Vattanfall-Konzern gehörende Regionalanbieter Wemag AG, Schwerin, vor einigen Tagen angekündigt, die Mess- und Verrechnungspreise zu senken.

RWE Energie
Kartellamt drängt Wemag zu Preissenkungen
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st

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