Rückzahlungsanspruch gegen Bewag zurückgewiesen

Der Bundesgerichtshof hat nach mündlicher Verhandlung die Revision eines Berliner Stromkunden gegen ein Urteil des Kammergerichts von Berlin zurückgewiesen. Im April vergangenen Jahres hatte das Kammergericht die Rückzahlungsforderungen eines Berliners an die Bewag wegen angeblich überhöhter Stromtarife als unbegründet abgelehnt.

Das Kammergericht hatte festgestellt, dass grundsätzlich aus der Genehmigung der Stromtarife durch den Senat von Berlin die Angemessenheit der Tarife zu folgern ist und Rückzahlungsansprüche von Kunden nicht bestehen. Daraufhin hatte der Kläger Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof die damalige Entscheidung des Kammergerichts bestätigt.

Die Allgemeinen Stromtarife der Bewag wurden und werden immer staatlich geprüft und nur dann genehmigt, wenn eine preiswürdige, sichere und umweltfreundliche Stromversorgung dargelegt wird. Diese Prüfung geschieht für die Tarife der Bewag durch die Preisgenehmigungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin. Aus dieser Genehmigung ergibt sich - wie jetzt bestätigt - die Angemessenheit der Berliner Stromtarife. (te)

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