Schleswag muss Ökostrom abnehmen

Energieversorger müssen weiterhin in Windanlagen erzeugten Strom zu erhöhten Preisen abnehmen. Der Bundesgerichtshof wies eine Klage der Schleswag gegen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zurück. Die Schleswag ist der bundesweit größte Abnehmer von Windenergie. Das Unternehmen hatte geklagt, dass die Einspeisung des Stroms aus mehr als 2.200 schleswig-holsteinischen Windkraftanlagen seine Kapazitäten übersteige.

Nach dem EEG sind regionale Energieversorger verpflichtet, Ökostrom in ihr Netz einzuspeisen und dafür einen festgesetzten Preis zu bezahlen. Dieser Preis ist doppelt so hoch wie für andere Energieträger. In dem Land zwischen Nord- und Ostsee gibt es bereits 352 Windparks mit 2.249 Einzelanlagen. Weitere 225 Parks sollen noch entstehen.

Der BGH wies in seinem Urteil darauf hin, dass die mit der Abnahmepflicht verbundenen Mehrkosten auf alle Energieversorger umgelegt werden könnten. Damit sei die Schleswag nicht mehr gegenüber anderen Energieversorgern benachteiligt.

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