Keine Beteiligung von E.ON an Stw. Lübeck

Das Bundeskartellamt in Bonn hat der zum E.ON Konzern gehörenden E.ON Hanse AG (früher Schleswag AG), Rendsburg, den Erwerb einer 49,9 %-igen Beteiligung an der Stadtwerke Lübeck GmbH untersagt. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass die beabsichtigte Beteiligung auf bundesweiten und lokalen Märkten die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Strom und Gas erwarten lässt. Im Einzelnen sind die Märkte für die Belieferung von Stromweiterverteilern, von Stromgroßkunden und von Stromkleinkunden sowie der Markt für die Belieferung von Gasgroßkunden betroffen.

E.ON hatte zur Abwendung einer Untersagung Kompensationen angeboten, die jedoch nicht ausreichen, um die festgestellten negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses auszugleichen. Eine weitere Verstärkung der Marktbeherrschung würde nach Einschätzung von Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge den Verhaltensspielraum der Unternehmen und damit nicht zuletzt auch den Preiserhöhungsspielraum zulasten der Verbraucher ausweiten. Die ausgesprochene Untersagung bezeichnete er als "konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten und weiteren Marktverschließungseffekten, die insbesondere mit der Beteiligung der großen Verbundunternehmen an Stadtwerken verbunden sind, entgegenzuwirken." (st)

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