Bundesverfassungsgericht bestätigt Ökosteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Ökosteuer bestätigt. Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Spediteure und Kühlhausunternehmen sind mit dem aktuellen Urteil abgewiesen (1 BvR 1748/99 und 905/00). Die Einführung der Stromsteuer und die Erhöhung der Mineralölsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform berühren das Grundrecht der Berufsfreiheit der Verbraucher nicht.

Aus einer Steuervergünstigung für eine Gruppe erwächst aus Art. 3 Abs. 1 GG kein Anspruch einer anderen Gruppe auf eine andere Steuervergünstigung, die wirtschaftlich zu einer vergleichbaren Entlastung führt, so das Bundesverfassungsgericht. (te)

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