Kleine KWK-Anlagen bleiben von Stromsteuer befreit

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat die Fortführung der steuerlichen Vorteile für kleine Blockheizkraftwerke bis 2 MW elektrischer Leistung begrüßt. Dies hatte das Bundeskabinett heute mit dem Entwurf des Energiesteuergesetzes und den Änderungen des Stromsteuergesetzes beschlossen.

"Damit eröffnet die Bundesregierung langfristige Perspektiven für kleine KWK-Anlagen, wie sie vor allem von Stadtwerken gebaut und betrieben werden. Im Interesse einer umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung ist eine Förderung dieser Anlagen auch in Zukunft sinnvoll und notwendig", erläutert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VKU, Michael Wübbels.

Positiv sei außerdem, dass für große KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 MW bislang existierende steuertechnische Beschränkungen gestrichen werden. Dadurch können diese Anlagen stromgeführt gefahren und so auch im Sommer wie Kondensationskraftwerke für die Stromerzeugung eingesetzt werden. Dies wirke sich auch auf die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen günstig aus.

Des Weiteren hält der VKU die Entscheidung, Erdgas als Kraftstoff bis zum 31. Dezember 2020 zu begünstigen, für politisch vernünftig. Damit könne langfristig in den notwendigen Ausbau des Erdgas-Tankstellen-Netzes investiert werden und die Anschaffung umweltschonender Erdgasautos bleibe für die Verbraucher attraktiv.

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