Privatstrom : News Neue Entscheidungen zu Gas- und Stromnetzentgelten
Die Bundesnetzagentur hat weitere Gasnetzentgelte in Niedersachsen und Thüringen genehmigt, sowohl im Wege der Organleihe, also stellvertretend für die eigentlich zuständigen Landesbehörden, als auch in eigener Zuständigkeit. Die jeweiligen Kürzungen des beantragten Kostenblocks stellen sich wie folgt dar: Wasser- und Energieversorgungsgesellschaft mbH, Salzgitter um 7 Prozent Stadtwerke Neustadt am Rübenberge GmbH & Co. KG um 16 Prozent Stadtwerke Buchholz GmbH um 14 Prozent Stadtwerke Mühlhausen um 10 Prozent Energieversorgung Rudolstadt GmbH um 10 Prozent Stadtwerke Lübeck Netz GmbH um rund 17 Prozent NEW Netz GmbH, Geilenkirchen um rund 14 Prozent Das Gleiche gilt für weitere Stromnetzentgeltgenehmigungen für Stadtwerke in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die jeweiligen Kürzungen des beantragten Kostenblocks stellen sich wie folgt dar: Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH um 16 Prozent Stadtwerke Achim AG und Stadtwerke Stade GmbH um 15 Prozent Überlandwerk Leinetal GmbH (Gronau), Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co., Stadtwerke Neustadt in Holstein, swb Netze GmbH & Co. KG Bremen und der swb Netze GmbH & Co. KG Bremerhaven um 14 Prozent Stadtwerke Bielefeld Netz GmbH um rund 13 Prozent Stadtwerke Buxtehude GmbH, Stadtwerke Niebüll GmbH, Stadtwerke Heide GmbH, Stadtwerke Bad Pyrmont Energie & Verkehrs GmbH, Stadtwerke Lingen GmbH, Stadtwerke Bad Harzburg GmbH und Stadtwerke Pinneberg GmbH um 12 Prozent Stadtwerke Eckernförde GmbH, Stadtwerke Elmshorn und Stadtwerke Geesthacht GmbH um 11 Prozent Stadtwerke Böhmetal GmbH um 10 Prozent Stadtwerke Schüttorf GmbH um 9 Prozent Stadtwerke Teterow GmbH um 8 Prozent Stadtwerke Quickborn GmbH um 7 Prozent Stadtwerke Eutin GmbH e-werke Reinbek-Wentorf GmbH Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH um 6 Prozent Stadtwerke Wedel GmbH um 5 Prozent Als einzigem Stromversorger wurde den Gemeindewerken Leck ihr Kostenantrag nicht gekürzt, sondern um 3 Prozent erhöht. Wie die Bundesnetzagentur erklärte, hat sie zwar die eigenen Kosten des Unternehmens um acht Prozent gekürzt, jedoch stiegen die Kosten des vorgelagerten Netzes in dem Maße, dass die Kostenkürzung überkompensiert wurde. Alle 28 Stromnetzentgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. Dezember 2007, die sieben Gasnetzentgeltgenehmigungen bis zum 31. März 2008. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, die Absenkung der Netzentgelte werde den Verbrauchern zugute kommen, denn eine etwaige Strom- und Gaspreiserhöhung werde hierdurch zumindest gedämpft. |