Privatstrom : News Netzentgeltgenehmigungen im Gasbereich
Die Bundesnetzagentur hat im Wege der Organleihe für die Landesregulierungsbehörden Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Entgelte für eine Reihe weiterer Gasnetzbetreiber genehmigt. Im Einzelnen ergab die Prüfung folgende Kürzungen gegenüber den beantragten Kosten:
Außerdem hat die Bundesnetzagentur in eigener Zuständigkeit die Entgelte von weiteren sechs Gasnetzbetreibern genehmigt. Dabei ergaben sich folgende Kürzungen gegenüber den beantragten Kosten:
Bisher wurden, bezogen auf das Kostenvolumen, Genehmigungen für rund 83 Prozent des Markts erteilt, dessen Netzentgelte von der Bundesnetzagentur zu prüfen sind. Die Gasnetzentgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. März 2008. |