Warnung vor Haustürgeschäften

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen manche Stromanbieter bei der Kundenwerbung unlauter vor. Mit Haustürgeschäften und unerwünschten Telefonanrufen versuchen sie nach diesen Angaben, die Verbraucher zu einem Anbieterwechsel zu drängen. Immer öfter geben sie sich als der bestehende Stromversorger aus und verschleiern bewusst, dass sie eigentlich einen Anbieterwechsel beabsichtigen. Unmittelbar danach erhält der Verbraucher dann einen neuen Stromliefervertrag zugeschickt, der häufig auch noch als Werbung aufgemacht ist.
 
Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser dreisten Art der Kundenwerbung: Anbieter nutzen hier gezielt eine Gesetzeslücke aus. Zwar sind unaufgeforderte Werbeanrufe verboten, dennoch ist ein telefonisch abgeschlossener Vertrag gültig. Wurde ein Vertrag an der Haustür oder im Fernabsatz abgeschlossen (beispielsweise am Telefon oder im Internet), kann er innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Er sollte aus Nachweisgründen per Einschreiben und Rückschein erfolgen.
 
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