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18.02.2010 Es geht wieder los: Neue Strompreiserhöhungen kommen


E.on und viele Stadtwerke machen den Anfang: Die nächste Runde der Strompreiserhöhungen ist schon in vollem Gang. Doch die Verbraucher müssen dem nicht tatenlos zusehen, sondern haben eine ganze Reihe von Möglichkeiten.

Ein Grundversorger muss zum Beispiel genau erklären, warum der Strom jetzt teurer sein müsse. Andernfalls kann man Einspruch einlegen. Die größte Chance des Verbrauchers liegt jedoch in einem Wechsel des Anbieters, außerdem braucht man sich dann nicht mit Anwälten herumzuärgern. Der Gesetzgeber hat Verbrauchern hier Hilfe gegeben: Gesetzlich vorgeschrieben ist das "Sonderkündigungsrecht" des Verbrauchers, falls der Vertragspartner - in diesem Falle ein Energieversorger - den Preis erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht heißt so, weil sich der Verbraucher hierbei nicht an die normalen Kündigungsfristen des Vertrages halten muss.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel "Strompreiserhöhung - was tun?"

 

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