Strompreiserhöhung: Wer zahlt, akzeptiert den Preis

Wer sich nicht gegen eine Strompreiserhöhung wehrt, sondern weiterhin seine Rechnungen bezahlt, akzeptiert damit die Preiserhöhung. Dies entschied das Landgericht Lüneburg. Rückforderungsansprüche wegen überhöhter Strompreise, so erklärte die die Richterin, würden nicht bestehen, da zwischen den Klägern und dem Energieversorger jeweils Verträge über die erhöhten Strompreise zustande gekommen seien.
 
Der beklagte Energieversorger habe die Preise zwar zunächst einseitig erhöht. Da die Beklagte den Klägern die jeweiligen Preiserhöhungen jedoch durchweg zuvor schriftlich angekündigt und zudem schriftlich Jahresabrechnungen erteilt habe, die Kläger darauf jedoch keine Beanstandungen erhoben haben, sondern weiterhin Strom von der Beklagten bezogen hätten, sei aufgrund dieser widerspruchslosen Hinnahme eine Vereinbarung der Parteien über die erhöhten Preise zustande gekommen.
 
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