BGH: Gaspreiserhöhung darf nicht nur an Heizölpreis gekoppelt sein

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Gaskunden gestärkt. Energieversorger dürften eine Erhöhung des Gaspreises nicht allein an die Preisentwicklung beim Heizöl koppeln, entschied der BGH am Mittwoch in einem weitreichenden Grundsatzurteil. Entsprechende Klauseln seien unwirksam, weil sie die Kunden unangemessen benachteiligten. Denn sie erlaubten eine Erhöhung der Gaspreise selbst dann, wenn steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, aufgefangen würden.
 
Der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe kippte in zwei Verfahren entsprechende Preisanpassungsklauseln in Erdgassonderverträgen. Zum einen klagte der Bund der Energieverbraucher gegen den Kölner Energieversorger RheinEnergie, zum anderen wendeten sich mehrere Dutzend Gaskunden gegen eine Preiserhöhung der Stadtwerke Dreieich in Hessen.
 
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