Bedenken gegen Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat

 Im Streit um die Zustimmungsbedürftigkeit einer möglichen Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken erhält Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) Unterstützung vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Längere Meilerlaufzeiten könnten nur mit Zustimmung der Länderkammer erfolgen, weil es sich dabei nicht nur um eine "marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts" handle, schreibt Papier in einem Gutachten, das das Bundesumweltministerium in Auftrag gab. Eine solche Änderung sei nach Artikel 87 c des Grundgesetzes "zustimmungsbedürftig".
 
Hans-Jürgen Papier geht in dem Gutachten, das die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Mittwoch verbreitete, auch davon aus, dass «wohl auch» das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002 im Bundesrat zustimmungsbedürftig gewesen wäre. Daraus, dass eine Zustimmungsbedürftigkeit damals mehrheitlich nicht reklamiert worden war, könne aber "eine irgendwie geartete Schlussfolgerung im Hinblick auf die jetzt aktuelle Verfassungsrechtsfrage nicht gezogen werden".
 

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