19.04.2012 Eon Hanse muss zu Unrecht kassierte Preiserhöhungen erstatten
Das Landgericht Itzehoe hat Eon Hanse dazu verurteilt, zu Unrecht kassierte Stromzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2008 zu erstatten (Urteil des LG Itzehoe vom 18.05.2011 (2 O 352/09). Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die in dem Verfahren als Klägerin aufgetreten ist, zahlt den Verbrauchern nun die zu Unrecht kassierten Preiserhöhungen aus den Thermostromverträgen zuzüglich Zinsen aus. Zuvor hatte die Eon Hanse die beim OLG Schleswig eingelegte Berufung zurückgenommen und den eingeklagten Betrag mit Zinsen an die Verbraucherzentrale überwiesen.
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und der Verbraucherzentrale Bundesverband hatten 2009 eine Muster-Sammelklage vor dem Landgericht Itzehoe eingereicht und Eon Hanse auf Erstattung der von 60 Heizstromkunden von 2006 bis 2008 unrechtmäßig kassierten Preiserhöhungen verklagt.
Die nun bestätigten Erstattungsansprüche beschränken sich zwar auf die im Prozess vertretenen Verbraucher, verbessern aber die Erfolgsaussichten für andere gleichgelagerte Verfahren. Von ca. 32.000 betroffenen Kunden hatte Eon Hanse nach eigenen Angaben insgesamt rund 4,5 Millionen Euro Preiserhöhungen kassiert.
Die Verbraucherzentrale sieht Eon Hanse auf Grund des abgeschlossenen Verfahrens nun in der Pflicht diese Beträge zurückzuzahlen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die elf Kreise in Schleswig-Holstein mit insgesamt 26,18 Prozent als Gesellschafter an Eon Hanse beteiligt sind, sollte sich Eon Hanse als kundenfreundliches Unternehmen zeigen und sich nicht auf die möglicherweise eingetretene Verjährung berufen.
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