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02.08.2000  VEAG wieder zur Stromdurchleitung verpflichtet

Das Berliner Landgericht hat den ostdeutschen Stromversorger VEAG erneut zur Durchleitung von Strom durch ihre Netze verpflichtet. Die Tractebel AG darf demnach die Stadtwerke Leipzig mit Strom versorgen. Wie Tractebel am 1. August in Berlin mitteilte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass sich die VEAG nicht bei der Verweigerung der Durchleitung auf die Braunkohleschutzklausel berufen könne. VEAG sei grundsätzlich wie jeder andere Eigentümer eines Stromnetzes nach dem Energiewirtschaftsgesetz zur Durchleitung verpflichtet, erklärte die Deutsche Tractebel mit Bezug auf die Gerichtsentscheidung.

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