Strompreiserhöhung - was tun?
Sonderkündigungsrecht Preiserhöhungen muss man als Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das "Sonderkündigungsrecht" des Verbrauchers, falls der Vertragspartner - in diesem Falle ein Energieversorger - den Preis erhöht. Dieses Sonderkündigungsrecht heißt so, weil sich der Verbraucher hierbei nicht an die normalen Kündigungsfristen des Vertrages halten muss. Doch das geht nicht ewig: Auch das Sonderkündigungsrecht ist an Fristen gekoppelt, normalerweise sind es vier Wochen. Wie sollte man jetzt reagieren? Einspruch Die einfachste Lösung: Stromanbieter wechseln Der Wechsel des Stromanbieters ist ohne Risiko, kostenlos und sicher, sagen die Verbraucherzentralen. Die einfachste Möglichkeit, seine Stromkosten zu senken, ist daher der Vergleich des eigenen Stromanbieters mit alternativen Anbietern. Ist ein anderer günstiger, sollte man den Stromanbieter wechseln. Das geht so: Sie suchen in unserem TÜV-geprüften Strompreis-Vergleich den für Sie passenden Stromanbieter. Alternativ können Sie uns auch kostenfrei anrufen: 0800-226 3992. Sie füllen danach einfach den Antag für den neuen Stromanbieter aus, unterschreiben und schicken ihn ab - das war's. Die Kündigung sowie den gesamten Wechselprozess regeln der alte und der neue Anbieter unter sich. Sie müssen nicht befürchten, ohne Strom dazustehen, es wird keine Unterbrechung geben. Auch die technischen Installationen wie Zähler und Leitungen bleiben die Gleichen: Diese mietet der neue Anbieter vom Grundversorger ihres Gebietes, der auch für die Wartung zuständig bleibt. Ändern wird sich lediglich die Rechnung, die niedriger ausfällt. Stromtipp.de-Empfehlung Der Wechsel eines Stromanbieters dauert normalerweise etwa sechs Wochen. Das kollidiert mit dem oben angeführten Sonderkündigungsrecht von vier Wochen. Trotzdem bleiben Sie beim Wechsel nicht ohne Strom, und der Wechsel ist immer noch die sinnvollste Methode. Bei einer Strompreiserhöhung müssen Sie nur selbst kündigen und das auf dem Wechselantrag vermerken. Das wird nach Ihrer Kündigung passieren: Ihr Wechselantrag geht beim neuen Versorger ein, und der wartet zwei Wochen ab. Der Grund für diese Verzögerung ist das Verbraucherrecht: Sie haben beim Wechsel eines Stromanbieters ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, in dem Sie den Wechsel sofort wieder rückgängig machen dürfen, egal aus welchen Grund. Diese Frist wird der neue Versorger abwarten. Wird die Kündigung wirksam und der neue Anbieter ist noch nicht durch mit dem Wechselprozess, stehen Sie trotzdem nicht ohne Strom da: In jedem Gebiet Deutschlands gibt es den sogenannten Grundversorger. Das ist derjenige Versorger, der in einem Gebiet die meisten Haushaltskunden hat. Im Normalfall ist das der ehemalige Monopolist wie RWE oder Vattenfall. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen in der Übergangszeit Strom zu liefern. Dafür brauchen Sie nichts zu tun, das passiert automatisch. Auch hier entsteht keine Stromlücke, Sie werden nur eine Zwischenrechnung vom Grundversorger bekommen, bis der neue liefert. |