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Das Netznutzungsentgelt- Wie wird es berechnet?


Netznutzungsentgelt

Seitdem der Strommarkt 1998 liberalisiert wurde, wird über die Netznutzungsentgelte diskutiert. Ihre Höhe entscheidet unter anderem darüber, wie schnell und erfolgreich neue Stromanbieter in den Markt eintreten und wie teuer Strom für die Kunden ist. Deshalb werden die Netzentgelte von staatlichen Aufsichtsbehörden reguliert.

Die Netzentgelte der großen und mittleren Netzbetreiber werden durch die Bundesnetzagentur geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Bei Netzbetreibern, deren Strom- oder Gasnetz weniger als 100.000 Haushalte umfasst und nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinausreicht, erledigen dies die Landesaufsichtsbehörden, die in der Regel den Wirtschaftsministerien der Bundesländer unterstehen. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

Die Netzentgelte, welche die Netzbetreiber von den Stromhändlern verlangen dürfen, werden auf der Grundlage der Netzkosten berechnet. Die Kosten für die Netznutzung werden in der Winterzeit ermittelt, weil in dieser Zeit die sogenannte Jahreshöchstlast gemessen wird. Das ist die größte Strommenge, die im Laufe des Jahres gleichzeitig durch das Stromnetz fließt. Abhängig von der Strommenge ist auch das Netznutzungsentgelt, denn es wird pro Kilowatt (KW) berechnet.

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