Die Neuerung des EnergiewirtschaftsgesetzesDie Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes Am 15.4.2005 hat der Bundestag die Neuerung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet. Das ursprünglich am 29.4.1998 erlassene Gesetz soll die verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie einen wirksamen Wettbewerb und einen langfristigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Betrieb von Energieversorgungsnetzen sichern. Mit der Novellierung des EnWG setzt die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Dies ist im Hinblick auf die geplante Modernisierung des Stromnetzes aber auch für einen verbesserten Verbraucherschutz ein wichtiger Schritt, denn Verbraucher mussten in den letzten fünf Jahren einen Anstieg der Stromkosten von bis zu 30% hinnehmen. Am 11.5.2005 soll das EnWG plangemäß auch im Bundesrat verabschiedet werden. Gegenwärtige Einwände und Änderungsvorschläge verschiedener unionsgeführter Bundesländer haben dazu geführt, dass der endgültige Gesetzestext jedoch erst im Vermittlungsausschuss beschlossen wird. Die Änderungen des EnWG sollen schlussendlich am 1.7.2005 in Kraft treten. Die Inhalte der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Einführung der Bundesnetzagentur - Die rund 1700 deutschen Betreiber von Strom- und Gasnetzen werden künftig durch die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) mit überwacht. Diese erhält einen neuen Namen: "Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen". Regulierung der Durchleitungsgebühren - Binnen eines Jahres soll die Agentur ein Modell für eine so genannte Anreizregulierung entwickeln. Zentrale Aufgabe der Behörde wird dann sein, Netzbetreibern Entgelt- bzw. Erlösobergrenzen für die Durchleitung von Strom oder Gas vorzugeben. Es sollen überhöhte Durchleitungsgebühren ausgeschlossen und der diskriminierungsfreie Netzzugang für dritte Energieversorger ermöglicht werden. Netzbetreiber die noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Preiserhöhungen realisieren wollen, müssen dies der Agentur rückwirkend begründen. Deutlich verbesserter Verbraucherschutz - Verbraucherschützer bekommen die Möglichkeit einer Verbandsklage gegen überhöhte Preise. Auf der Stromrechnung soll zukünftig ausgewiesen werden, aus welchen Energieträgern Elektrizität erzeugt wurde. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Verkauf der Strom- und Gaszähler für alle Verbraucher freigegeben. Netzbetreiber werden zu eigenständigen Unternehmen - Um Quersubventionierung zu unterbinden, müssen die Energiekonzerne ihren Netzbetrieb von den übrigen Unternehmensbereichen trennen. Betreiber von Stromnetzen dürfen bis zur Einführung der Anreizregulierung Eigenkapitalrenditen vor Steuern von bis max. 6,5 Prozent erwirtschaften. Auswirkung auf die Strompreise - Durchleitungsgebühren machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus. Diese sind in den letzten vier Jahren um bis zu 46 Prozent gestiegen. Im Fall einer Senkung der Durchleitungsgebühren in den nächsten drei bis fünf Jahren um 15 Prozent, würden auch die Strompreise um 5 Prozent sinken. (April 2005) |