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Energiesparen : Artikel : Seite 3/4

Der Energieausweis


Wer stellt den Energieausweis aus?

Ausstellungsberechtigt sind zunächst diplomierte Architekten, Ingenieure und Bauingenieure sowie Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss. Weiterhin dürfen Handwerksmeister einen Energieausweis ausstellen und auch Handwerker ohne Meistertitel, wenn sie über die erforderliche Zulassung verfügen. Als Aussteller kommen schließlich staatlich geprüfte Techniker aus dem Bauwesen in Frage, wenn sie nachweisen können, dass sie durch Aus- bzw. Fortbildung oder durch Berufserfahrung Kenntnisse im energiesparenden Bauen verfügen.

Der Aussteller haftet für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis. Hat der Hausbesitzer die Angaben selbst erhoben, muss sich der Aussteller davon überzeugen, dass alle Angaben plausibel sind.

Beim Preis gibt es keine verbindlichen Richtlinien. Der Aussteller berechnet den Preis nach seinem Arbeitsaufwand. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank mit Experten an.

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