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Ökostrom : Artikel : Seite 1/3

Kleinwindanlagen in Deutschland


Es gibt einen wachsenden Markt für kleine Windanlagen, die jeder auf das eigene Grundstück stellen kann. Jedoch: Noch ist vieles unklar, und die Wirtschaftlichkeit sollte genau geprüft sein. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband WindEnergie (BWE) haben wir die aktuellen Informationen zusammengestellt.
 
Windenergie ist zur tragenden Säule der Energieversorgung in Deutschland geworden. Gut 23.000 Megawatt Windstrom sind zwischen Flensburg und Bodensee am Netz. Der Anteil der Windenergie am Netto-Stromverbrauch nähert sich den 8 Prozent. Binnen 20 Jahren hat sich die Leistung von Windkraftanlagen verzehnfacht.
 
Im Schatten der Großanlagen, die längst ihren globalen Siegeszug angetreten haben, nimmt mittlerweile auch der Markt kleiner Windenergieanlagen (genannt Kleinwindanlagen, KWEA) Fahrt auf. Die steigende Nachfrage ist kein deutsches, sondern ein grenzübergreifendes Phänomen. Je nach Rahmenbedingungen sind unterschiedlichste Anwendungen gefragt. So sichern kleine, erschwingliche Windturbinen Menschen in netzfernen Gebieten ein Minimum an elektrischer Grundversorgung, etwa zum Betrieb von Wasserpumpen. In Urlaubsregionen versorgen sie abseits gelegene Ferienhäuser mit Strom. In der Seeschifffahrt und Navigation werden sie ebenso eingesetzt wie zur Stromversorgung von Mobilfunkstationen oder weitab gelegenen Forschungsstationen. Einige Firmen oder Forschungseinrichtungen setzen mit der Installation einer Kleinwindanlage ein sichtbares Zeichen für die Erneuerbaren - und nicht zuletzt dient so manch ausgefallenes Modell als Marketinginstrument für seinen Hersteller.
 
 

Was sind Kleinwindanlagen? Eine Definition
Der BWE definiert Kleinwindanlagen in der Größenklasse bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Klein sind diese jedoch nur noch im Vergleich zu den ganz großen Turbinen. Für den Hausgebrauch kommt eher eine Anlage von bis zu 30 kW in Betracht. Hier zieht auch das EEG die Grenzen für den "Hausanschluss als wirtschaftlichsten Anschlusspunkt". Die Definition von Kleinwindanlagen wird durch die IEC-NORM 61400-2:2006 („design requirements for small wind turbines“) vorgegeben. Als kleine Windenergieanlagen gelten danach alle Anlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner ist als 200 Quadratmeter bei 350 W/m². Daraus ergibt sich eine maximale Leistung von 70 kW. Der Turm ist in der Regel nicht höher als 20 Meter. Bei den derzeit marktgängigen Anlagen liegt die Leistung in der Regel bei zwischen 5 und 10 kW.


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Die eigene KleinwindanlageGenehmigungen

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