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Anbieter sollen sich Netzentgelte vorab genehmigen lassen
Das Bundeskabinett hat die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Die Bundesregierung spricht sich dafür aus, die Kontrollkompetenzen der künftigen Regulierungsbehörde weiter zu schärfen.
Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, dass Netzentgelterhöhungen, die nach dem 01. August 2004 stattfanden, von der Regulierungsbehörde nachträglich überprüft werden müssen. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes braucht jeder Netzbetreiber für die Erhöhung seiner Entgelte vorab eine Genehmigung von der Regulierungsbehörde. Die Vorab-Genehmigung aller Erhöhungen von Netznutzungsentgelten gilt für die Startphase für maximal zwei Jahre.
Die Bundesregierung schlägt deshalb vor, dass Netzentgelterhöhungen, die nach dem 01. August 2004 stattfanden, von der Regulierungsbehörde nachträglich überprüft werden müssen. Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes braucht jeder Netzbetreiber für die Erhöhung seiner Entgelte vorab eine Genehmigung von der Regulierungsbehörde. Die Vorab-Genehmigung aller Erhöhungen von Netznutzungsentgelten gilt für die Startphase für maximal zwei Jahre.


















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