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Private Solaranlagen anmelden
Die Bundenetzagentur macht Betreiber von Photovoltaikanlagen erneut darauf aufmerksam, dass diese angemeldet werden müssen, sonst gäbe es keine Einspeisevergütung (stromtip berichtete, was sich 2009 ändert). "Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten", erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Dennoch erwartet die Bundesnetzagentur mehrere zehntausend Datenmeldungen pro Jahr. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.Nach dem EEG sind die Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien einer jährlichen Degression unterworfen. Diese orientiert sich am Jahr der Inbetriebnahme der nach dem EEG geförderten Anlage. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz.













