Stromrechnungen ändern sich
Verbraucher erfahren auf ihren Stromrechnungen künftig bundesweit einheitlich und transparenter die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrkosten. Dies regelt die so genannte Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV), der der Deutsche Bundestag heute mit einem entsprechenden Votum in seinem Plenum zugestimmt hat. "Aus Kundensicht ist diese neue Verordnung wichtig, weil die Transparenz des EEG deutlich erhöht wird. Für die Unternehmen bringt die Verordnung Planungssicherheit, Effizienzsteigerungen und damit Kosteneinsparungen. So steht auch mehr Geld für Investitionen zur Verfügung." Das erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Die Energiewirtschaft erwartet von der neuen Regelung, die der BDEW bereits im Vorfeld der EEG-Novelle im Jahr 2008 vorgeschlagen hatte, eine deutlich verbesserte Effizienz des EEG. Wurden bisher die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichs-mechanismus), soll ab dem 1. Januar 2010 nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom erfolgen. Dieser soll künftig von den vier Übertragungsnetzbetreibern an der Strombörse EEX in Leipzig am Spotmarkt verkauft werden. Dabei bleibt die Investitionssicherheit für die Betreiber von regenerativen Anlagen gewährleistet. Schätzungen der Bundesregierung zu Folge könnten die Einsparungen im "dreistelligen Millionenbereich" liegen.













