Hessen fördert erneuerbare Energien
Hessen erleichtert Unternehmen künftig Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien. Um den Betrieben leichteren Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen, habe Finanzminister Karlheinz Weimar in Absprache mit Umweltministerin Silke Lautenschläger (beide CDU) die Regeln zur Vergabe von Landesbürgschaften ausgedehnt, teilte das Finanzministerium am Montag in Wiesbaden mit. Nach den neuen Bestimmungen gelte die für die Vergabe einer Landesbürgschaft erforderliche Voraussetzung eines "volkswirtschaftlich besonders gerechtfertigten Vorhabens" nun auch für Investitionen etwa in Biomasse, Geothermie, Wasserkraft oder Biogas.
Damit falle es Unternehmen leichter, bei ihren Hausbanken für Investitionsvorhaben im Bereich regenerativer Energien Kreditmittel zu beantragen. Die Zielgruppe bestehe hierbei aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Konzerne könnten Bürgschaften beantragen. Die Bürgschaften des Landes werden den Angaben zufolge als quotale Ausfallbürgschaften übernommen. Sie dürften unter anderem 70 Prozent der Kreditsumme nicht übersteigen. Die maximale Höhe für eine Ausfallbürgschaft betrage 25 Millionen Euro.
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