Bundestag beschließt Kürzung der Solarstromförderung

06.05.2010 von
Die Förderung von Solarstrom in Deutschland wird reduziert. Der Bundestag beschloss am Donnerstag gegen die Stimmen der Opposition einen Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition, wonach die staatlichen Zuschüsse zum 1. Juli gekürzt werden. Die geplante Senkung der Einspeisevergütung hatte in den vergangenen Wochen bei Solarindustrie und Umweltverbänden Proteste ausgelöst.
 
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) wies die Kritik zurück. Durch eine gute Markteinführung der Photovoltaik sei jetzt eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) möglich. Angesichts eines Preisverfalls für Solaranlagen um 40 Prozent könne die Unterstützung zurückgeführt und die Belastungen der Stromkunden reduziert werden. Vorgesehen ist, die Förderung von Solarstromanlagen auf Dächern um 16 Prozent, für Solarstromparks auf Freiflächen um 15 Prozent und für Anlagen auf Konversionsflächen um 11 Prozent abzusenken. Bei Solaranlagen auf Ackerflächen ist gar keine Vergütung mehr vorgesehen.
 
Die Opposition befürchtet derweil weitere Einschnitte bei der Förderung erneuerbarer Energien. Dabei sei eine Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 möglich, sagte SPD-Umweltexperte Matthias Miersch unter Verweis auf Aussagen des Umwelt-Sachverständigenrates. Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell, warnte, Deutschland setze seine Technologieführerschaft aufs Spiel. Die Linke warf der Koalition eine einseitige Förderung der Atomlobby vor.
 
Union und FDP verwiesen auf Änderungen der ursprünglichen Gesetzesvorlage. Hausbesitzer haben nach dem harten Winter demnach drei Monate mehr Zeit, ihre Module aufs Dach zu bringen. Auch soll der Eigenverbrauch selbst für kleine Gewerbebetriebe weniger stark von der Kürzung betroffen sein. Zudem sei eine Härtefallregelung für energieintensive Unternehmen vorgesehen.
 
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