Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Energiekonzern Vattenfall
Hintergrund ist das sogenannte CCS-Verfahren zur Abscheidung und unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid, das Vattenfall in Brandenburg erforscht und erprobt (siehe Foto). In Ostbrandenburg will der Konzern zwei Gebiete bei Neutrebbin und Beeskow auf eine Eignung als unterirdische Speicherstätten erkunden. Dagegen wehrt sich unter anderem die Bürgerinitiative "CO-Endlager stoppen".
Nach Angaben von deren Sprecher Mike Kess hat Vattenfall zur Erkundung und Lagerung von CO2 eine Tochtergesellschaft gegründet. Die Vattenfall Europe Carbon Storage GmbH sei jedoch nur mit 50 000 Euro Stammkapital ausgestattet und deshalb bei einem Unglück nicht ausreichend haftbar, kritisierte Kess. Der Konzern versuche zu beschwichtigen, indem er darauf verweise, dass er gemäß dem Entwurf des Bundes für ein CCS-Gesetz zur Rücklagenbildung verpflichtet werde, um mögliche Haftungsfälle abdecken zu können.
Kess sprach von einer "unerträglichen Salami-Taktik" des Konzerns. Vattenfall habe die Erkundung nach Bergrecht beantragt. Für ein CCS-Gesetz liege bislang nur ein Referentenentwurf vor. Somit sei der Konzern auch noch nicht zur Vorsorge verpflichtet. Über die Höhe der Haftung bei Schäden während der Erkundung nach Bergrecht sei nichts bekannt. Landwirte und Grundeigentümer könnten so bei Schäden auf ihren Forderungen sitzen bleiben.
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