Regierung will Einschränkung von Mieterrechten

08.10.2010 von
Das Recht zur Mietminderung bei Energiesanierungen wird womöglich eingeschränkt. Nach einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums soll dies gelten, wenn Eigentümer gesetzlich zu Sanierungen gezwungen werden, wie die Berliner Zeitung berichtete. Das Justizministerium bestätigte, dass es ein internes Papier mit Vorschlägen gebe, aber noch keinen Beschluss. Der Mieterbund erhob dennoch bereits Einspruch.
 
Die Koalition hatte die Novelle des Mietrechts vorige Woche öffentlich angekündigt. Sie soll auch eine stärkere Umlegung der Kosten für Energiesanierungen - zum Beispiel Einbau neuer Fenster oder Wärmedämmung alter Häuser - auf die Mieter erlauben. Ziel ist es, die Sanierung alter Häuser schneller voranzubringen und mehr Energie zu sparen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Mieter deshalb auf höhere Kosten eingestimmt.
 
Die Zeitung berichtete, die Koalition wolle Mieter offenbar auch für Klimaschutz-Umbauten stärker zur Kasse zu bitten, auch wenn sie dadurch keine Heizkosten sparen. Dies gelte zum Beispiel, wenn eine Öl- durch eine Holzpelletheizung ersetzt werde. Auch in diesem Fall sollen Vermieter dem Bericht zufolge bis zu elf Prozent auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen.
 
Mietminderungen sind derzeit in der Umbauzeit möglich. Während einer energetischen Sanierung können bis zu 50 Prozent der Miete zeitweilig gekürzt werden. Dieses Recht könnte dem Zeitungsbericht zufolge eingeschränkt werden. Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, kritisierte die Pläne. "Das Recht auf Mietminderung darf nicht beschnitten werden", sagte er der Zeitung. Die Mieter hätten das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt sei.

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