EU-Kommission will Stromzockern das Handwerk legen

10.12.2010 von
Die EU-Kommission will mit neuen Regeln, mehr Kontrolle und empfindlichen Strafen die europäischen Firmen und Verbraucher vor künstlich in die Höhe getriebenen Energiepreisen schützen. Einen entsprechenden Vorstoß machte EU-Energiekommissar Günther Oettinger in dieser Woche.
 
Um Marktmanipulationen und Insider-Handel zu unterbinden, sollen Energiehändler künftig zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. So soll die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten komplett verboten werden. Ebenso soll es EU-weit untersagt werden, Preise gezielt in die Höhe zu treiben oder marktrelevante Falschnachrichten oder Gerüchte zu verbreiten.
 
Für die geplante Marktüberwachung soll die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein, der Oettinger Zugriff auf sämtliche relevanten Daten verschaffen will. Die Untersuchung von Verdachtsfällen läge dann aber in der Hand nationaler Regulierungsbehörden.
 
„Unsere Energiemärkte sind voneinander abhängig“, sagte der Kommissar. „Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat aus.“ In der Vergangenheit hatte es - auch in Deutschland - immer wieder den Verdacht auf Marktmanipulationen unter anderem im Strombereich gegeben.
 
Neben Energieproduzenten kauft und verkauft ein breites Spektrum von Akteuren Gas- und Strom. Dazu zählen neben Großkunden auch Händler sowie Investmentbanken und -fonds. Dies geschieht sowohl an Börsen als auch im außerbörslichen Handel. Die Energieversorgungsunternehmen verkaufen Gas und Strom dann weiter an die Endkunden.
 
In der EU wird überwiegend außerbörslich gehandelt - nur etwa ein Viertel läuft über die Energiebörsen. Dabei stammen die Marktteilnehmer nicht selten aus zwei oder mehr Ländern. Wenn Mitgliedsländer und das Europäische Parlament Oettingers Vorschlag annehmen, könnten die neuen Regeln 2012 in Kraft treten.
(dapd/hec/mh /4)

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