Bundesbehörde will Bau von Offshore-Windpark untersagen
Das Bundesamt hält den Windpark nach Angaben der Zeitung für nicht genehmigungsfähig, weil er den Lebensraum des Seetauchers zerstöre. Seetaucher seien eine nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders zu schützende Vogelart. Wegen der "Scheuchwirkung" sei der Habitatverlust dauerhaft, zitierte das Blatt das Bundesamt.
Für die Baugenehmigung von Offshore-Windparks ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie zuständig, das Einvernehmen des Bundesamts für Naturschutz ist aber nötig. Ihren Ablehnungsbescheid hätten die amtlichen Naturschützer auf Anweisung von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) noch nicht abgeschickt, berichtete das Blatt.