AKW: Umwelthilfe verklagt Justizministerin
Die unvermittelte Kehrtwende von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vor der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Ministerin, weil sich das Bundesjustizministerium weigert, der Umweltorganisation Einsicht in interne Vermerke und sonstige Schriftstücke zu gewähren, die sich mit der Frage beschäftigen, was unter einer "moderaten Laufzeitverlängerung" zu verstehen ist. Leutheusser-Schnarrenberger weigert sich seit Herbst 2010 gegen die Akteneinsicht mit der Begründung, diese würde die "Funktionsfähigkeit der Bundesregierung" gefährden.
In der Auseinandersetzung geht es um eine bisher ungeklärte Merkwürdigkeit im an Merkwürdigkeiten reichen Entscheidungsprozess der Bundesregierung zu den Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke. Mitte August 2010 hatte sich das Justizministerium Medienberichten zufolge auf maximal zwei Jahre und vier Monate als "moderate" und in der Konsequenz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtige Laufzeitverlängerung der alternden Meiler festgelegt. Zwei Wochen später jedoch stimmte die Verfassungsministerin plötzlich einer Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zu - also einer immerhin sechsmal längeren Frist.
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