Solaranlagen bleiben in historischen Innenstädten erlaubt
Die Stadt berief sich auf die im Speyerer Innenstadtbereich geltende Gestaltungssatzung. Diese soll das historische Erscheinungsbild, wie es sich ab dem Ende des 17. Jahrhunderts in Speyer entwickelt hat, weitgehend erhalten. Die Koblenzer Richter sahen es in ihrem Urteil vom Februar dagegen als ausreichend an, nur die über den Dachfirst hinausragenden Paneele entfernen zu lassen.
Der Antrag des Hauseigentümers auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss wurde vom Gericht abgelehnt.