Solaranlagen erfordern unter Umständen Baugenehmigung
In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Solaranlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Hausbesitzer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Photovoltaik-Anlage dennoch genehmigungspflichtig sein, so die Stiftung Warentest. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Anlage sogar verbieten.
In Bayern und Baden-Württemberg brauchen Hauseigentümer dagegen selbst dann keine Genehmigung, wenn sie den Solarstrom komplett ins Netz einspeisen. Das gleiche gilt in Berlin, Bremen und Hamburg.
Wegen der unterschiedlichen Regelungen sollten sich Hausbesitzer vor der Installation einer Photovoltaik-Anlage informieren, rät die Stiftung Warentest. Falls eine Genehmigung erforderlich ist, werde sie die Behörde in der Regel auch erteilen. Am besten ist es, sich die Auskunft schriftlich geben zu lassen. Wer schon eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach und keine Genehmigung hat, braucht erst mal gar nichts zu unternehmen. Sollte es irgendwann wegen der Solaranlage Probleme geben, kann sich der Hausbesitzer auch dann noch um eine Genehmigung kümmern.