RWE will Reaktor-Stilllegung rechtlich überprüfen
Die Bundesregierung beruft sich bei ihrem Vorgehen auf Paragraf
19 des Atomgesetzes, wonach die Aufsichtsbehörden zur Gefahrenbeseitigung die Stilllegung von Reaktoren anordnen können.
Heck ließ offen, ob der Konzern gegen eine endgültige Stilllegung von Biblis A und B klagen würde. "Das ist eine Frage, die derzeit nicht zur Diskussion steht", sagte er. Der Konzern hat nach seinen Angaben in den vergangenen Jahren rund 1,4 Milliarden Euro in zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für die beiden Reaktorblöcke in Biblis investiert. Weitere Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe seien geplant.