Verbraucherzentrale: Schäden durch TelDaFax-Insolvenz waren vermeidbar
Im konkreten Fall war die Insolvenzgefahr bekannt, Teldafax befand sich unter anderem bei diversen Netzbetreibern mit den Zahlungen im Verzug. Trotzdem durfte das Unternehmen um neue Kunden werben, mit Verträgen die Jahresvorauszahlungen vorsahen. "Die Behörde musste zu lange zusehen. Es muss möglich sein, unsauber agierende Unternehmen vom Markt auszuschließen", so Billen. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kann "die Regulierungsbehörde die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist." Die Netzagentur sieht in dieser Norm jedoch keine Ermächtigung zu einer umfassenden Aufsicht. Der vzbv fordert deshalb eine gesetzliche Klarstellung.