Die Solarbranche hat die Verabschiedung des Gesetzespakets zum Atomausstieg zwar begrüßt, die von der Bundesregierung initiierte Energiewende jedoch im Bezug auf die Solarenergie als "halbherzig" bezeichnet, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die stärkere Nutzung der Solarenergie insbesondere im Wärmesektor hinter den Erfordernissen zurückblieben.
„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einbau von Solarheizungen nur dann steuerabzugsfähig wird, wenn zeitgleich eine Vielzahl anderer Sanierungsmaßnahmen erfolgt. Dies geht an der Realität vorbei“, kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) die jüngsten Gesetzesbeschlüsse. Trotzdem sei die Einführung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten bei der Gebäudesanierung sei vom Ansatz her richtig. Die steuerliche Absetzbarkeit greife allerdings viel zu kurz, wenn energetische Modernisierungen wie der Einbau einer Solarheizung nicht förderfähig seien.
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Bedauern äußerte der Verband zudem darüber, dass im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovelle zum
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders kostengünstige
Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen weiterhin von der Förderung ausgenommen bleiben. Impulse für den Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme und Speichertechnologien im gewerblichen Bereich seien ebenso ausgeblieben.