Neues Gesetz verbessert Schutz für Energiekunden
Zur Vereinheitlichung der europäischen Rechtsvorschriften hat der Bundestag kürzlich gesetzliche Neuerungen zum Energierecht verabschiedet, die am 4. August in Kraft getreten sind. Mit den neuen Regelungen verbessert sich der Verbraucherschutz für Energiekunden beim Lieferantenwechsel und der Abrechnung.
Nach Paragraph 20a des EnWG darf der Lieferantenwechsel nun nicht mehr als drei Wochen in Anspruch nehmen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich einen späteren Lieferzeitpunkt, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg berichtet. Zudem muss der Versorger muss dem Kunden künftig unaufgefordert anbieten, den Abrechnungsintervall selbst zu wählen - monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich.
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Diese Regelungen gelten allerdings erst, wenn sie von der Bundesnetzagentur erlassen und von den Unternehmen technisch umgesetzt sind, voraussichtlich erst 2012.













