Seite bewerten:
100%
0%

Strompreiserhöhungen per E-Mail unwirksam

24.11.2011 von

Gericht: Strompreiserhöhungen per E-Mail unwirksamStrompreiserhöhungen, die den Kunden nur per „individueller Bekanntgabe" angekündigt werden, genügen nicht den gesetzlichen Vorgaben und sind damit unwirksam.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm auf Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Die Energieversorger Energiehoch3 und Gelsenwasser jetzt entschieden.

Das Urteil des OLG Hamm vom 22.11.2011 ist praktisch rechtskräftig, da die Richter keine Revision zuließen.

Welche Konsequenzen diese Entscheidung für Stromkunden und Energieversorger hat, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema.