Schlichtungsstelle Energie: FlexStrom soll Bonus zahlen
Die Bonus-Regeln von FlexStrom haben schon oft für Irritationen unter Verbrauchern gesorgt, da das Unternehmen in vielen Fällen den Bonus nur auszahlen wollte, wenn der Kunde seinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Nach einem Bericht der „Welt“ will FlexStrom den jetzt erfolgten Schlichterspruch der Schlichtungsstelle Energie aber nicht akzeptieren und will den Sachverhalt vor Gericht klären. Auch die gesetzlich festgelegte Bearbeitungsgebühr für die Schlichtung will FlexStrom offenbar nicht zahlen. Laut FlexStrom gab es bereits mehr als 50 Gerichtsverfahren wegen nicht ausgezahlter Boni und in fast allen Fällen hätten die Richter dem Unternehmen recht gegeben.
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg empfiehlt betroffenen ehemaligen FlexStrom-Kunden, den Energieversorger ein letztes Mal schriftlich zur Auszahlung des Bonus aufzufordern und dem Energieversorger unter Angabe des Datums eine taggenaue Frist von vier Wochen zu setzen gleichzeitig anzukündigen, dass Sie nach erfolglosem Fristablauf die Schlichtungsstelle Energie einschalten werden. Für Ihr Schreiben an FlexStrom können Sie diesen Musterbrief verwenden.