Bundesländer wollen Rechte von Strom- und Gaskunden weiter stärken
Mit seiner begleitenden Entschließung möchte der Bundesrat darüber hinaus erreichen, dass die Strom- und Gaslieferanten verpflichtet werden, ihren Kunden Informationen über die zentralen Bestandteile ihrer Tarife und Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen, wobei nur standardisierte Begriffe und Definitionen erlaubt werden sollen.
Mit der Verordnung verkürzt die Bundesregierung die bisher geltenden Kündigungsfristen für die sogenannten Grundversorgungs-verträge in den Bereichen Strom und Gas auf zwei Wochen. Verbraucher werden damit in die Lage versetzt, kurzfristig ihren Strom- oder Gasanbieter zu wechseln und günstigere Angebote einzelner Anbieter schneller zu nutzen, um so den Wettbewerb auf dem Energiemarkt stärken.
Um die Tarife der Stromversorger miteinander zu vergleichen, nutzen Sie unseren Stromrechner. Mit einem Wechsel aus der Grundversorgung zu dem günstigsten Anbeiter können Verbraucher bis zu 400 Euro jährlich sparen.