Bundesländer wollen Rechte von Strom- und Gaskunden weiter stärken

02.04.2012 von

Die Bundesländer haben im Bundesrat den neuen Regeln zur Verkürzung der Kündigungsfristen in den Bereichen Strom und Gas mit Auflagen zugestimmt. Sie fordern, dass bei einseitigen Änderungen von Vertragsbedingungen auch Kunden in der Grundversorgung ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt wird. Zudem setzen sie sich für einen verbesserten Datenschutz der Kunden ein, indem deren Offenbarungspflichten beschränkt werden.

Mit seiner begleitenden Entschließung möchte der Bundesrat darüber hinaus erreichen, dass die Strom- und Gaslieferanten verpflichtet werden, ihren Kunden Informationen über die zentralen Bestandteile ihrer Tarife und Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen, wobei nur standardisierte Begriffe und Definitionen erlaubt werden sollen.

Mit der Verordnung verkürzt die Bundesregierung die bisher geltenden Kündigungsfristen für die sogenannten Grundversorgungs-verträge in den Bereichen Strom und Gas auf zwei Wochen. Verbraucher werden damit in die Lage versetzt, kurzfristig ihren Strom- oder Gasanbieter zu wechseln und günstigere Angebote einzelner Anbieter schneller zu nutzen, um so den Wettbewerb auf dem Energiemarkt stärken.

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