EEG-Reform: Altmaier legt Verfahrensvorschlag vor

11.10.2012 von

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) will das Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) grundlegend reformieren. Dies sei „absolut unumgänglich und notwendig", sagte er am Donnerstag in Berlin. Die Förderung sei bislang ausschließlich auf den quantitativen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet gewesen und habe keinerlei regionale oder qualitative Steuerung erlaubt. Altmaier stellte am Vormittag einen Verfahrensvorschlag zur Reform des Gesetzes vor.

Mit der Reform müsse die Fehlentwicklung korrigiert werden, dass die Kosten der Energiewende von allen getragen würden, die Einnahmen aber nur an einige wenige gingen, sagte Altmaier. Zu der von der Opposition und Umweltverbänden vorgebrachten Kritik an den Ausnahme-regelungen für energieintensive Unternehmen äußerte sich der Minister zurückhaltend. Insgesamt halte er die Regelung für richtig, allerdings sollten einzelne Punkte noch einmal überprüft werden. Bis zur kommenden Bundestagswahl sollten keine weiteren Ausnahmen geschaffen werden.

Nachdem mit der letzten Novelle für die Photovoltaik ein Auslaufen der Einspeisevergütung festgeschrieben wurde, sobald 52 Gigawatt an installierter Leistung erreicht werden, „bieten sich ähnliche Festlegungen auch für Wind und Biomasse an", sagte der Minister ohne weiter ins Detail zu gehen. Auf jeden Fall müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Ausbau der Netze abgestimmt werden.

Auch müsse die Situation konventioneller Energie berücksichtigt werden, sagte Altmaier. So seien Biogasanlagen hochinteressant für die Energiewende, weil die Stromerzeugung unabhängig von Sonne oder Wind regelbar sei. Doch inzwischen sei die Konkurrenz von „Tank und Teller" ein Streitthema. "Deshalb werden wir auch in diesem Bereich diskutieren müssen." (dapd/T2012101152397/vf/nsc/3)