Bundestag verabschiedet Endlagersuchgesetz

01.07.2013 von

Der Deutsche Bundestag hat letzten Freitag das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle verabschiedet.

Laut Gesetz soll eine pluralistisch besetzte Kommission, bestehend aus 33 Mitgliedern, das Standortauswahl-verfahren vorbereiten und bis Ende 2015 unter anderem zu den Sicherheits-anforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien Vorschläge erarbeiten. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens trifft dann der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen.

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass die 26 Castor-Behälter, die aus dem Ausland zurückgenommen werden müssen, nicht mehr nach Gorleben transportiert, sondern in standortnahe Zwischenlager gebracht werden sollen. Dazu soll bis Anfang 2014 zusammen mit den Betreibern ein Konzept erarbeitet werden.

Um ein wissenschaftsbasiertes Such- und Auswahlverfahren zu gewährleisten, soll zudem ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eingerichtet werden. Mit diesem neuen Amt wird der von der EU vorgegebene Grundsatz der Trennung von Betreiber und Aufsichtsbehörde verwirklicht. Das Amt soll im Laufe des nächsten Jahres aufgebaut werden.