Bundesnetzagentur ermittelt gegen Vattenfall

19.08.2013 von

Die Bundesnetzagentur hat wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes ein Verfahren gegen den Energiekonzern Vattenfall eingeleitet. Anlass des Verfahrens sind Werbemaßnahmen in Hamburg und Berlin, bei denen eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Netzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten des Vattenfall-Konzerns besteht.

Nach dem Energie-wirtschaftsgesetz haben „Verteilernetz-betreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungs-unternehmens sind, in ihrem Kommunikations-verhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen Verteilernetzbetreiber und den Vertriebs-aktivitäten des vertikal integrierten Energieversorgungs-unternehmens ausgeschlossen ist“.

Der Bundesnetzagentur liegen zu dem Verfahren unter anderem Hinweise der Verbraucherzentrale Hamburg sowie des Stromanbieters lekker energie vor, der kürzlich eine Unterlassungserklärung gegen Vattenfall in Bezug auf Werbung in Berlin erwirkt hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen eines ähnlichen Falls bereits im November 2012 Vattenfall zur Unterlassung einer netzbezogenen Werbung verpflichtet.

Das aktuelle Verfahren der Bundesnetzagentur kann in der Anordnung der Unterlassung der untersuchten Werbung münden. Die Bundesnetzagentur kann ihre Anordnungen mit einem Zwangsgeld zwischen 1.000 und 10 Millionen Euro durchsetzen.