DUH gewinnt Rechtstreit gegen Hersteller von Energiesparlampen

25.12.2013 von

Der Leuchtmittelhersteller Pearl GmbH darf keine Energiesparlampen mit zu viel schädlichem Quecksilber mehr vertreiben, wie das Landgericht Freiburg diesen Monat entschieden hat.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache.

Der Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzschutzorganisation, eine Unterlassungserklärung vorzulegen und zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber zu vertreiben, lehnte das Unternehmen ab. Deshalb klagte die DUH wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.