14 Tage Widerrufsrecht bei neuen Verträgen
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie werde nun beim deutschen Widerrufsrecht eine rechtliche Unsicherheit beendet, so die Verbraucherzentrale Thüringen. Bisher räumten nicht alle Strom- und Gasanbieter ein Widerrufsrecht ein. Dies sei künftig zwingend vorgeschrieben, so die Verbraucherschützer.
Zudem müsse der Strom- oder Gasanbieter seine Kunden von sich aus über das Widerrufsrecht informieren. Tue er dies nicht, verlängere sich die Frist laut neuem Widerrufsrecht auf zwölf Monate und 14 Tage.