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Margen bei Gas extrem unterschiedlich
Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat nach eigenen Angaben mit einer heute veröffentlichten Untersuchung belegt, dass die Gasversorger teilweise stark überteuert einkaufen oder "überzogene Gewinne" abschöpfen. Die Rohmargen unterscheiden sich danach um bis zu 256 Prozent. Da der Gastransport von der Siedlungsstruktur, der Nähe zu einer Gasleitung und geografischen Gegebenheiten abhängt und dadurch unterschiedlich teuer ist, wurden die Gaspreise um die Netzentgelte und die Steuern und Abgaben bereinigt. Dann erhält man die Rohmargen. Die Zahlen belegen nach Ansicht des Bundes den Preismissbrauch durch zahlreiche Gasversorger.Ebenfalls würden die Kartellverfahren gegen die Gasversorger diesen Missstand bestätigen. Sie seien aber angesichts der großen Unterschiede nicht ausreichend.
Die betroffenen Verbraucher können sich auf zivilrechtlichem Weg gegen überhöhte Gaspreise wehren, rät der der Bund der Energieverbraucher. Das aktuelle Gaspreisurteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.11.2008, Az VIII ZR 138/07) führe dazu sinngemäß aus: Wenn ein Gasversorger leichtfertig überteuert einkauft, dann verletzt er damit Pflichten gegenüber dem Verbraucher. Der sich daraus ergebende Preis kann dadurch unbillig sein und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet.
Die betroffenen Verbraucher können sich auf zivilrechtlichem Weg gegen überhöhte Gaspreise wehren, rät der der Bund der Energieverbraucher. Das aktuelle Gaspreisurteil des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.11.2008, Az VIII ZR 138/07) führe dazu sinngemäß aus: Wenn ein Gasversorger leichtfertig überteuert einkauft, dann verletzt er damit Pflichten gegenüber dem Verbraucher. Der sich daraus ergebende Preis kann dadurch unbillig sein und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet.














