Preisklausel unwirksam
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Preisanpassungsklausel aufgrund ihrer Formulierung unwirksam sei. Der Gasversorger verweist in ihren Verträgen nur auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen die Klauseln für die Preisänderungen zu finden sind. Nach Ansicht des Richters müssen Klauseln für Preisänderungen aber direkt in die Verträge eingebunden werden. Die Stadtwerke Villingen-Schwenningen hatten somit kein Recht, den Preis ihres Gastarifs zu erhöhen.
Der Kunde des Gasversorgers erhält damit vorerst sein zu viel bezahltes Geld zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn trotz des geringen Streitwerts ist das Verfahren zur Berufung zugelassen worden, da das Urteil direkte Auswirkungen auf andere Verträge hat.