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Gasversorger darf Gas nicht abdrehen
Das Amtsgericht in Villingen-Schwenningen hat dem regionalen Gasversorger Gaszweckverbands Baar (ZVB) untersagt, die Gaslieferungen an einen Kunden einzustellen, weil dieser aus Protest gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen seine Abschläge nicht mehr zahlte.
Vorher hatten bereits zwei Gerichtsurteile die Preisanpassungsklauseln in den bis zum Jahr 2008 bestehenden Sonderverträgen als unwirksam zurückgewiesen. Deshalb hatte der Kunde von dem Gasversorger die Rückerstattung eines Betrags von rund 1.300 Euro gefordert. Als der Versorger das ablehnte, zahlte daraufhin der Kunde seine monatlichen Abschläge nicht mehr – mit dem oben beschriebenen Ergebnis.
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